ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VISYFLUX VisyFlux – eine Marke der ENERQ GmbH Stand 30. Oktober 2026 · Fassung 1.1.4 1. Anbieterin, Herstellerin und Vertragspartnerin VisyFlux ist eine Marke der ENERQ GmbH. Anbieterin des VisyFlux-Onlineshops und der VisyFlux-Wärmeplanung sowie Vertragspartnerin für darüber abgeschlossene Verträge ist: ENERQ GmbH Eiweg 10, 4460 Gelterkinden, Schweiz E-Mail: info@enerq.ch Telefon: +41 41 515 88 88 UID: CHE-289.095.977 MWST-Nr.: CHE-289.095.977 MWST Für die von ihr unter der Marke VisyFlux in Verkehr gebrachten Geräte tritt ENERQ als Herstellerin und Garantiegeberin auf. Eine Fertigung durch OEM-Partner ändert diese Verantwortung nicht. Die Verwendung des Namens VisyFlux begründet keine eigenständige VisyFlux-Gesellschaft. 2. Geltungsbereich und Vorrang von Vereinbarungen Diese AGB gelten für den Warenhandel über den VisyFlux-Shop, ausdrücklich angebotene Produktschulungen und die Nutzung der VisyFlux-Wärmeplanung durch Privatkunden, Unternehmen und Installationsbetriebe. Bestellungen sind für die im Shop freigegebenen Liefermärkte möglich. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor. Ergänzende Rechnerbedingungen gelten, wenn sie vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart wurden. Andere AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ENERQ ihnen zustimmt. Der Warenverkauf ist reiner Handel. Im Rahmen dieser Verträge erbringen weder VisyFlux noch ENERQ Montage-, Installations- oder Inbetriebnahmeleistungen oder eine exakte Anlagenplanung. Die Verantwortung des Bestellers richtet sich nach Ziffern 4 und 12. Gesetzliche Mängelrechte, Herstellerpflichten und zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten. 3. Kundenkonto und Fachpartnerfreigabe Ein Kundenkonto kann eine Prüfung und manuelle Freigabe voraussetzen. Fachpartnerkonditionen, eine Abweichung von der Vorauskasse und der Rechnerzugang werden getrennt freigegeben. Eine Fachpartnerfreigabe ersetzt die Schulung für die Smartbox-Inbetriebnahme nicht. Der Kunde macht richtige und aktuelle Angaben, schützt seine Zugangsdaten und informiert ENERQ über einen vermuteten Missbrauch. Zusätzliche Nutzer oder die Nutzung durch mehrere Unternehmen bedürfen einer entsprechenden Berechtigung. Eine Registrierung allein begründet keinen Anspruch auf Fachpartnerkonditionen, Kreditlieferung oder einen kostenpflichtigen Rechnerzugang. Bereits abgeschlossene Verträge und bestehende Ansprüche werden durch eine Änderung der Kontofreigabe nicht aufgehoben. 4. Produkte, Planung und Smartbox-Schulung Massgebend sind die vereinbarte Produktbezeichnung, Spezifikation und der bestätigte Lieferumfang. Symbolbilder berechtigen nicht zur Lieferung eines anderen Modells oder einer schlechteren Ausführung. Gerätepreise enthalten die aufgeführten Produkte und Zubehörteile. Die Lieferung richtet sich nach Ziffer 8. Der Besteller verantwortet die exakte Planung, Dimensionierung, Zusammenstellung und Eignungsprüfung für das konkrete Gebäude. Er organisiert die fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Fachpersonen und die Einhaltung technischer sowie öffentlich-rechtlicher Vorgaben. ENERQ bleibt für eigene verbindliche Produktzusagen verantwortlich. Die Schulungspflicht gilt ausschliesslich für die Inbetriebnahme der von ENERQ entwickelten Smartbox. Diese darf nur durch eine Person erfolgen, welche die entsprechende Schulung bei ENERQ erfolgreich absolviert hat. Die Freigabe ist personenbezogen und umfasst die mitgeteilten Produkt- und Versionsstände. Umfang, Termine und allfällige Kosten werden vor der Schulungsbuchung beziehungsweise vor einer damit verbundenen Produktbestellung mitgeteilt. Eine notwendige Nachschulung bei wesentlichen Änderungen wird rechtzeitig angekündigt; allfällige Kosten bedürfen einer Vereinbarung. Die Produktschulung ersetzt keine gesetzlich erforderlichen Qualifikationen oder Bewilligungen. Sie ist Voraussetzung für die Smartbox-Inbetriebnahme und keine zusätzliche Zahlungs- oder Lieferbedingung für andere Geräte. 5. Bestellung und Vertragsabschluss Die Darstellung von Produkten im Shop ist eine Einladung zur Bestellung. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben, Positionen und Kosten prüfen und korrigieren. Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die automatische Eingangsbestätigung bestätigt dessen Eingang und ist noch keine Annahme. Nach Prüfung versendet ENERQ eine Vorkasserechnung. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Versand der Vorkasserechnung zustande, soweit damit die Bestellung unverändert angenommen wird. Diese Annahme steht bei Vorkasse unter der in Ziffer 7 vereinbarten Bedingung des automatischen Bestellverfalls bei Nichtzahlung. Noch nicht bezifferte Versand- oder Zusatzkosten werden vor Vertragsabschluss gesondert angeboten und vereinbart. Der Hinweis «nach Aufwand» erteilt keinen unbeschränkten Kostenauftrag. Abweichende Preise oder wesentliche Änderungen gelten als neues Angebot und erfordern die Zustimmung des Kunden. Die gesetzlichen Regeln über Irrtum bleiben vorbehalten. 6. Preise, Steuern und Fachpartnerrabatte Massgebend sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und die ausgewiesene Währung. Gegenüber Privatkunden werden die tatsächlich zu bezahlenden Produktpreise einschliesslich Mehrwertsteuer und unvermeidbarer Zuschläge ausgewiesen. Separat anfallende Lieferkosten werden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben. Im Fachpartnerbereich können Nettopreise mit gesondertem Steuerausweis erscheinen. Individuelle Rabatte werden dem Kundenkonto und den jeweiligen Waren- oder Rabattgruppen zugeordnet. Ein ausdrücklich hinterlegter Gruppenrabatt ersetzt den allgemeinen Kundenrabatt für die betreffende Ware; die Rabatte werden nicht addiert. Ein ausdrücklich hinterlegter Gruppenrabatt von 0 % geht ebenfalls vor. Änderungen von Konditionen gelten für künftige Vertragsabschlüsse. Bereits bestätigte Aufträge werden dadurch nicht nachträglich geändert. Ein Rabatt, den ein Installationsbetrieb in seiner eigenen Offerte an Endkunden gewährt, ist von seinen Einkaufskonditionen bei ENERQ unabhängig. 7. Vorauskasse, Zahlungsfrist und Bestellverfall Für Warenbestellungen gilt grundsätzlich Vorauskasse. Nach der Bestellung erhält der Kunde eine Vorkasserechnung. Der vollständige Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf dem angegebenen Konto eingegangen und dem Auftrag zugeordnet sein. Ein Zahlungsauftrag oder ein Zahlungsbeleg allein ersetzt den Zahlungseingang nicht. Geht die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig ein, verfällt die unbezahlte Bestellung nach Ablauf dieser Frist automatisch. Ein bereits zustande gekommener Vertrag endet aufgrund dieser vereinbarten auflösenden Bedingung. Eine gesonderte Stornierung ist hierfür nicht erforderlich; ENERQ bestätigt den Verfall in Textform. Eine rechtzeitig vereinbarte Fristverlängerung bleibt vorbehalten. Teilzahlungen oder verspätete Zahlungen führen nicht automatisch zu einer erneuten Bestellung. Sie werden unverzüglich zurückerstattet, sofern keine ausdrückliche neue Vereinbarung über die Bestellung zustande kommt. Es erfolgt kein pauschaler Einbehalt als Stornogebühr. Für langjährige Kunden kann ENERQ vor Vertragsabschluss ausdrücklich abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere eine Lieferung vor Bezahlung, freigeben. Für diese Aufträge gelten die bestätigten Zahlungsbedingungen anstelle des vorstehenden Vorkasseverfalls. Frühere Einzelfallausnahmen begründen keinen Anspruch auf künftige Kreditlieferungen. Skonto setzt eine ausdrückliche Zusage voraus. Bei Zahlungsverzug aus einem fortbestehenden Vertrag gelten die gesetzlich zulässigen Verzugsfolgen. Zusätzliche Kosten werden nur erhoben, soweit sie wirksam vereinbart oder gesetzlich geschuldet sind. 8. Lieferung frei Bordsteinkante und Termine Die vor Vertragsabschluss ausgewiesenen Lieferkosten beziehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, auf die Lieferung frei Bordsteinkante an der bestätigten Lieferadresse. Dies umfasst die Übergabe am mit dem Lieferfahrzeug sicher zugänglichen Entladepunkt an der Strasse. Der Weitertransport auf dem Grundstück, ins Gebäude oder an den Aufstellort sowie besondere Kran- oder Einbringungsarbeiten sind nicht enthalten. Der Besteller sorgt für die vereinbarte Zufahrt und die Entgegennahme. Abweichende Transportanforderungen werden vor Vertragsabschluss geklärt. Zusätzliche Liefer-, Lager- oder Zweitanfahrtskosten werden nur auf transparenter vertraglicher Grundlage und nicht für von ENERQ zu vertretende Umstände verrechnet. Ausgeliefert wird nach vollständigem Zahlungseingang, vorbehaltlich einer ausdrücklich bestätigten Kundenausnahme. Lieferwünsche und Prognosen werden erst durch ausdrückliche Zusage verbindlich. Vereinbarte Lieferfristen und eine ausdrücklich zugesagte Warenreservierung bleiben massgebend. Verzögerungen werden mitgeteilt. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben bestehen. Bei dauerhafter Nichtlieferbarkeit werden Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet; Ersatzware bedarf der Zustimmung. Bei von ENERQ organisiertem Versand trägt ENERQ das zufällige Transportrisiko bis zur Übergabe am vereinbarten Lieferpunkt. Gesetzliche Folgen eines Annahmeverzugs bleiben vorbehalten. Bei Auslandslieferungen werden Einfuhrabwicklung, Steuern und zusätzliche Abgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt. 9. Prüfung der Lieferung und Mängelmeldung Der Kunde prüft die Lieferung, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsablauf möglich ist. Sichtbare Transportschäden sollen beim Transporteur dokumentiert und ENERQ gemeldet werden. Eine fehlende Transportnotiz beseitigt für sich allein keine gesetzlichen Mängelrechte. Mängel werden innerhalb der anwendbaren gesetzlichen Fristen angezeigt. Für gewöhnliche Kaufgegenstände nach Schweizer Recht gilt grundsätzlich die unverzügliche Anzeige nach Prüfung beziehungsweise Entdeckung. Soweit Mängel einer bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integrierten Sache die Mangelhaftigkeit dieses Werks verursacht haben, gilt die gesetzliche Rügefrist von 60 Tagen; bei zunächst nicht erkennbaren Mängeln beginnt sie mit deren Entdeckung. Anwendbare günstigere oder zwingende Sonderregeln gehen vor. 10. Fünfjährige Herstellergarantie und Garantieabwicklung Garantiegeberin ist die ENERQ GmbH, Anschrift und Kontakt gemäss Ziffer 1. Sofern vor Vertragsabschluss nicht ausdrücklich eine andere Dauer vereinbart wurde, gewährt ENERQ auf die gelieferten Produkte fünf Jahre Garantie ab Ablieferung. Für eigene VisyFlux-Geräte erfolgt diese Zusage als Herstellergarantie. Betroffene Produkte und allfällige Abweichungen werden im Produktangebot bezeichnet. Die Garantie gilt in den mit ENERQ vereinbarten Lieferländern. Bei internetfähigen Geräten setzt die fünfjährige Herstellergarantie ab der ersten Inbetriebnahme eine dauerhafte Internetanbindung während der verbleibenden Garantiezeit voraus. Der Betreiber hält die produktbezogen mitgeteilte Verbindung aufrecht und stellt sie nach Störungen zeitnah wieder her. Erforderliche Schnittstellen, Dienste und Datenübermittlungen werden vor Vertragsabschluss beschrieben. Kurzzeitige unverschuldete Internet- oder Stromausfälle und Unterbrechungen im Verantwortungsbereich von ENERQ oder eines vorgegebenen Dienstes führen nicht automatisch zum Verlust der Garantie. Ansprüche können wegen einer Verletzung der Verbindungspflicht nur insoweit eingeschränkt werden, wie dies rechtlich zulässig ist und ENERQ einen ursächlichen Zusammenhang mit dem betreffenden Schaden nachweist. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Internetbedingung nicht eingeschränkt. Die Garantie umfasst Produktmängel bei bestimmungsgemässem Gebrauch. Berechtigte Garantiefälle werden durch unentgeltliche Reparatur oder gleichwertigen Ersatz abgewickelt. Gesetzliche Wahl- und Abhilferechte bleiben bestehen. Die für die zugesagte Abhilfe erforderlichen Prüfungs-, Arbeits-, Material- und Transportkosten trägt ENERQ. Ausbau- und Wiedereinbauarbeiten sowie Fremdleistungen sind vorab abzustimmen; zwingende gesetzliche Kostenersatzansprüche bleiben unberührt. Garantiefälle können über «Garantie & Service» mit oder ohne Shopkonto oder per E-Mail an info@enerq.ch gemeldet werden. Das Formular ist freiwillig. Zur Zuordnung übermitteln Sie Produktbezeichnung, Kaufnachweis, Seriennummer und Fehlerbeschreibung; verfügbare Fotos und Fehlerprotokolle unterstützen die Prüfung. Rücksendungen und Reparaturmassnahmen werden abgestimmt. Diese Abstimmung schränkt zwingende Rechte oder erforderliche Notmassnahmen nicht ein. Eine kostenpflichtige Untersuchung oder eine nicht gedeckte Zusatzleistung setzt eine vorherige Information und entsprechende Beauftragung voraus. Normaler Verschleiss sowie nachweislich ursächliche Schäden durch Fehlbedienung, fehlerhafte Installation, unzulässige Änderungen oder Missachtung erforderlicher Wartung sind von der freiwilligen Garantie ausgenommen, soweit zulässig. Der Beizug eines anderen qualifizierten Fachbetriebs allein beseitigt keine Ansprüche. Gesetzliche Mängelrechte und deren Fristen bleiben neben der Garantie bestehen; ihre Inanspruchnahme ist im gesetzlich vorgesehenen Umfang unentgeltlich. Weitere Herstellerzusagen gelten ergänzend. Die vereinbarte Garantieerklärung wird mit Produktbezug spätestens bei Lieferung in speicherbarer Form bereitgestellt. 11. Rückgabe, Stornierung und Widerruf Für gewöhnliche Internetkäufe nach Schweizer Recht besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Die Rückgabe mangelfreier Ware und die Aufhebung eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags bedürfen daher einer Vereinbarung, soweit kein gesetzliches oder ausdrücklich zugesagtes Rücktrittsrecht besteht. Eine freiwillige Rücknahme wird vor dem Rückversand mit ENERQ abgestimmt. Allfällige Rücktransport- oder Wiederaufbereitungskosten müssen vereinbart werden; pauschale Abzüge entstehen nicht allein durch diese AGB. Für Verbraucher in Deutschland und anderen Ländern mit zwingenden Fernabsatzrechten gelten diese Rechte und die gesonderte, vor Vertragsabschluss bereitgestellte Widerrufsbelehrung. Eine kundenspezifische Fertigung schliesst einen Widerruf nur aus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Rechte wegen mangelhafter oder falsch gelieferter Ware bleiben unabhängig von einer freiwilligen Rücknahme bestehen. 12. Wärmeplanung und Aussagekraft der Ergebnisse Die Wärmeplanung unterstützt die überschlägige Systemauswahl und den Vergleich von Energiebedarf, Betriebskosten und Investitionen. Sie ist keine exakte Anlagenplanung und ersetzt keine objektspezifische Heizlastberechnung, Ausführungsplanung, Fachprüfung, Bewilligung oder verbindliche Förderzusage. Die Verantwortung für die exakte Planung, Dimensionierung und Auswahl des geeigneten Systems liegt beim Besteller. Die Ergebnisse beruhen auf Kundeneingaben, hinterlegten Produktdaten und ausgewiesenen Annahmen. Schätzwerte, beispielsweise zu Anlagenwasser, Jahresarbeitszahl, Warmwasserbedarf oder PV-Anteil, sind durch die ausführende Fachperson zu prüfen. Prognosen zu Verbrauch, Einsparung und Amortisation sind keine Zusicherung eines bestimmten späteren Ergebnisses. Witterung, Nutzung, Gebäudeeigenschaften, Tarife und Ausführung können die tatsächlichen Werte verändern. ENERQ bleibt für die vertragsgemässe Bereitstellung des Rechners und eigene verbindliche Zusagen verantwortlich. 13. Förderbeiträge und ausgewiesene Investitionskosten Angezeigte Förderprogramme und vorgeschlagene Förderbeträge dienen der Orientierung. Über Anspruch, Höhe, Fristen und Auszahlung entscheiden ausschliesslich die zuständigen offiziellen Stellen. Ein im Rechner übernommener Vorschlagsbetrag ist keine Förderzusage und löst keine Gesuchseinreichung aus. Der Besteller ist selbst dafür verantwortlich, Förderbedingungen und Fristen zu prüfen sowie erforderliche Gesuche, Zusicherungen und Nachweise rechtzeitig einzuholen, gegebenenfalls vor Auftragserteilung oder Baubeginn. Weder VisyFlux noch ENERQ stellen im Rahmen dieses Angebots Förderanträge, reichen Gesuche ein oder überwachen Förderfristen. Die Bereitstellung von Produktunterlagen, Links oder Berechnungsergebnissen begründet keinen Auftrag zur Gesuchsbearbeitung. Ein in der Auswertung nach Abzug geschätzter Förderung dargestellter Eigenaufwand reduziert den geschuldeten Kaufpreis nicht. Eine allfällige Förderung wird durch die zuständige Stelle separat beurteilt und abgewickelt. 14. Rechnerzugang, Laufzeit und Sperrung Der Rechnerzugang kann kostenlos, als Testzugang oder gegen Entgelt gewährt werden. Funktionsumfang, Nutzerzahl, Preis und Laufzeit werden vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Zugangs vereinbart. Eine Shopfreigabe umfasst nicht automatisch eine Rechnerfreigabe. Befristete Zugänge enden mit der vereinbarten Laufzeit ohne automatische Verlängerung. Ein Testzugang wird nicht automatisch kostenpflichtig. Eine Fortsetzung erfordert eine neue Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt aktuell per Rechnung. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder bei einer erheblichen Vertragsverletzung kann ENERQ den Zugang soweit erforderlich vorübergehend sperren. Soweit zumutbar, informiert ENERQ vorher und ermöglicht die Behebung. Eine sofortige Sperrung bleibt bei dringenden Sicherheitsgründen zulässig. Ein bezahlter Zugang wird nicht ohne vertraglichen oder gesetzlichen Grund vorzeitig entzogen. Bei einer von ENERQ zu vertretenden dauerhaften Einstellung während einer bezahlten Laufzeit wird der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Betrag zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen. 15. Auswertungen und Angebote von Installationsbetrieben Berechtigte Nutzer dürfen ihre Auswertungen und PDF-Berichte für eigene Projekte und als Beilage zu ihren Angeboten verwenden. Der Installationsbetrieb verantwortet seine eigenen Preise, Zuschläge, Rabatte, Montageleistungen und Erklärungen gegenüber dem Endkunden. Eine vom Installationsbetrieb erstellte Angebotsbeilage begründet allein keinen Vertrag zwischen ENERQ und dessen Endkunden. Verbindliche Leistungen und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und dessen Annahme. Der Nutzer darf eigene Logos und Projektunterlagen nur verwenden, wenn er dazu berechtigt ist. Rechte an eigenen Eingaben und Unterlagen verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. 16. Digitale Funktionen, Cloud, Updates und Support Erforderliche Internetverbindung, kompatible Systeme, Cloud- oder App-Dienste, zusätzliche Lizenzen und wiederkehrende Kosten werden produktbezogen vor Vertragsabschluss ausgewiesen. Welche Funktionen bei einem Internet- oder Dienstausfall lokal verfügbar bleiben, ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Für die von ihrer fünfjährigen Garantie erfassten vernetzten Geräte stellt ENERQ während dieses Zeitraums die zur vertragsgemässen und sicheren Funktion erforderlichen Updates bereit oder gewährleistet deren Bereitstellung. Weitergehende gesetzliche Pflichten bleiben bestehen. Der Betreiber installiert erforderliche Sicherheitsupdates innerhalb angemessener Frist beziehungsweise ermöglicht den mitgeteilten sicheren Aktualisierungsweg. Fernzugriff, Diagnose und Aktualisierung erfolgen nur im offengelegten Funktions- und Berechtigungsumfang. Eine gesonderte laufende Anlagenbetreuung ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Wesentliche zugesagte Funktionen werden nicht durch einen pauschalen Verweis auf Drittanbieter entzogen. Produktbezogene Supportwege und zugesagte Reaktionszeiten werden gesondert bezeichnet. 17. Produktsicherheit, Sicherheitsmeldungen und Rückrufe ENERQ nimmt ihre anwendbaren Pflichten als Herstellerin beziehungsweise Inverkehrbringerin wahr. Dazu gehören insbesondere erforderliche Sicherheitsinformationen, Produktbeobachtung, Rückverfolgbarkeit und notwendige Abhilfemassnahmen. Sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind ENERQ unverzüglich mit Produktbezeichnung und Seriennummer zu melden. Der Betreiber beachtet erforderliche Sicherheitsmassnahmen und die produktbezogenen Anweisungen. ENERQ prüft Meldungen und veranlasst erforderliche Warnungen, Rückrufe sowie gesetzliche Behördenmeldungen. Fachpartner unterstützen im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang die Zuordnung betroffener Geräte zu Weiterlieferungen und die Weitergabe von Sicherheitsinformationen. Die Bearbeitung der hierfür erforderlichen Daten wird in der Datenschutzerklärung erläutert. 18. Verfügbarkeit, Haftung und Sicherheit ENERQ betreibt den Rechner mit angemessener Sorgfalt. Wartungen und technische Störungen können die Nutzung vorübergehend einschränken. Vereinbarte Leistungsmerkmale und gesetzliche Rechte bei erheblichen Störungen bleiben bestehen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, arglistig verschwiegene Mängel und nach zwingendem Produkthaftungs- oder Konsumentenrecht wird nicht beschränkt. Soweit rechtlich zulässig, wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit er wesentliche vertragliche Pflichten oder zwingende gesetzliche Ansprüche unzulässig beschränken würde. Die beschriebenen Grenzen einer überschlägigen Berechnung beseitigen keine Verantwortung von ENERQ für eine eigene Pflichtverletzung. 19. Datenschutz und geistiges Eigentum Die Bearbeitung von Personendaten wird in der gesonderten Datenschutzerklärung erläutert. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale Einwilligung in Werbung oder beliebige Datenweitergaben. Wer Daten von Endkunden oder anderen Personen eingibt, stellt sicher, dass er sie für den betreffenden Zweck rechtmässig bearbeiten und übermitteln darf. Software, Gestaltung und geschützte Inhalte von VisyFlux verbleiben bei ENERQ beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der vereinbarte Zugang und die zulässige Nutzung von Berichten übertragen keine Rechte am Programmcode. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben vorbehalten. 20. Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand Für einen Vertrag gilt die beim Abschluss vereinbarte AGB-Fassung. Neue Fassungen gelten für künftige Vertragsabschlüsse. Laufende Verträge werden nicht allein durch die Veröffentlichung einer neuen Fassung oder durch Schweigen des Kunden geändert. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Schutzvorschriften, die Verbrauchern nach dem anwendbaren internationalen Recht zustehen, bleiben unberührt. Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden wird, soweit zulässig, der Sitz der ENERQ GmbH als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar, soweit der Vertrag bestehen kann. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.